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Designs und Geschmacksmuster schützen
Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Schutz von Design, Farbe und Form eines Produkts dient. Geschützt werden kann sowohl die zwei- als auch die dreidimensionale Erscheinungsform. Der Schutz wird durch Anmeldung und Eintragung erworben und setzt lediglich die Neuheit und Eigenart des Designs voraus.
Neben dem nationalen Design gibt es auch die Möglichkeit, ein Geschmacksmuster eintragen zu lassen, das Schutzwirkung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entfaltet. Daneben steht das nicht eingetragene Geschmacksmuster, das automatisch mit Veröffentlichung in der EU entsteht.
Der Erwerb eines Designs oder Geschmacksmusters gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu untersagen, es ohne seine Zustimmung zu benutzen.
Was können wir für Sie tun?
Gegen Designverletzungen und Geschmacksmusterverletzungen gehen wir konsequent vor. Bei rechtswidriger Nutzung der Designs oder Geschmacksmuster setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche unserer Mandanten mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung in kurzer Zeit durch. Nur so lassen sich Designs und Geschmacksmuster wirkungsvoll und nachhaltig schützen.
Daneben steht ihnen in der Regel Schadensersatz zu, den wir selbstverständlich ebenfalls einziehen, sowie eine Reihe weiterer Ansprüche, insbesondere Auskunft über den Vertriebsweg, damit wir effektiv gegen weitere Designverletzungen vorgehen können.
Eine Erstberatung im Designrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Abmahnung wegen Designverletzung erhalten?
Sind Sie selbst abgemahnt worden, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich ein fremdes Design oder Geschmacksmuster verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Designschutz und Geschmacksmusterschutz zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.